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Prüfungswesen

Die Aikido-Union Deutschland e. V. führt Kyu- und Danprüfungen auf der Grundlage gradbezogener Prüfungsordnungen durch. Die Inhalte der Prüfungs- und Verfahrensordnung für Kyu- und Dan-Grade schlägt die Technische Kommission vor. Diese treten nach zustimmendem Beschluss durch die Mitgliederversammlung der AUD in Kraft.

Die verbindlichen Regeln über die Prüfungsinhalte und Zulassungsvoraussetzungen ermöglichen jedem Aikido-Ausübenden eine objektive, faire und vorhersehbare Prüfung auf den nächst höheren Schüler- oder Meistergrad.

Gleichzeitig bildet die Prüfungsordnung die Grundlage für die Inhalte des Aikido-Unterrichts, in dem der Aikido-Schüler Stufe um Stufe die technischen Inhalte des Aikido erlernt.

Andrea-Pruefung
Andrea Schwab-Mai (heute 5. Dan) bei ihrer Prüfung auf den 4. Dan Aikido im August 2010


Anerkennung von Aikido-Kyu- und Dan-Graden: Die Aikido-Union Deutschland e.V. erkennt Aikido-Kyu-Grade und Aikido-Dan-Grade bis zum 2. Dan Aikido, die von anderen Aikido-Organisationen auf Grundlage einer allgemeinverbindlichen Prüfungsordnung vergeben wurden, bei der Vorlage eines entsprechenden Prüfungsnachweises formlos an. Ab dem 3. Dan Aikido entscheidet die Technische Kommission der AUD über die Anerkennung. Die Aufnahme in die Rangliste der Aikido-Dane der AUD kann schriftlich beim Vorsitzenden der Technischen Kommission beantragt werden:

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