Die Aikido-Union Deutschland e.V. führt ihre Aikido-Meister und –Meisterinnen geordnet nach Aikido-Grad, Datum der Prüfung und Nachnamen in einer Rangliste.
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Rangliste sind die Mitgliedschaft in einem der AUD angehörenden Aikidoverein, eine in der Aikido-Union Deutschland e.V. bestandene Dan-Prüfung oder die Anerkennung eines in einem anderen Aikido-Verband erworbenen vergleichbaren Meistergrades durch die Technische Kommission ( siehe Verfahrensordnung für Aikido-Dan-Grade VOD-AUD)
Alle in der Rangliste geführten Aikido-Dane sind berechtigt, folgende Schülergrade (Kyu-Prüfungen) abnehmen:
1. Dan Aikido | 5. bis 4. Kyu Aikido (gelber und orangener Gürtel) |
2. Dan Aikido | 5. bis 2. Kyu Aikido (gelber, orangener, grüner und blauer Gürtel) |
ab 3. Dan Aikido | 5. bis 1. Kyu Aikido (gelber, orangener, grüner, blauer und brauner Gürtel) |