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Dan-Prüfungen

Die Grundlage für Dan-Prüfungen in der der AUD bilden:

  1. Prüfungsordnung für Aikido-Dan-Grade (pdf POD-AUD)
  2. Verfahrensordnung für Aikido-Dan-Prüfungen (pdf VOD-AUD)
  3. Ordnung zur Vergabe des Jugend-Danes-Aikido (pdf OJD-AUD)

Harald-Pruefung
Harald Ketzer bei seiner Prüfung auf den 2. Dan Aikido im März 2009


Aikido-Dan-Prüfungen können in Absprache mit dem Bundesreferenten für Prüfungswesen der AUD im Anschluss an Bundes- und Regionallehrgänge durchgeführt werden. Der Bundesreferent für Prüfungswesen lädt gemäß der Rangliste eine Prüfungskommission aus drei Prüfern ein. Prüfer für Aikido-Dan-Prüfungen müssen mindestens den 3. Dan Aikido besitzen, der Vorsitzende der Prüfungskommission ist ein Mitglied der Technischen Kommission.



Zulassungsvoraussetzungen für Aikido-Dan-Prüfungen:

  1. Mindestalter der Anwärters und Ablauf der Mindestvorbereitungszeit:
    angestrebter Grad Mindestalter Vorbereitungszeit
    1. Dan Aikido 18 Jahre 1 Jahr (ab 1. Kyu)
    2. Dan Aikido 21 Jahre 2 Jahre (ab 1. Dan)
    3. Dan Aikido 26 Jahre 3 Jahre (ab 2. Dan)
    4. Dan Aikido 32 Jahre 4 Jahre (ab 3. Dan)
    5. Dan Aikido 40 Jahre 5 Jahre (ab 4. Dan)
         
  2. pdf Zulassungsantrag und Ergebnisliste für eine Aikido-Dan-Prüfung in dreifacher Ausfertigung
    a. Durch den Prüfungsanwärter im oberen Teil vollständig ausgefüllt
    b. Mit Genehmigungsvermerken des zuständigen Aikido-Vereins und des vorbereitenden Lehrers
  3. Gültiger pdf Aikido-Pass (siehe Passordnung der AUD)
  4. Nachweis eines gültigen Dan-Theorielehrgangs ( pdf DTL-AUD Grundstufe oderpdf DTL-AUD Aufbaustufe) oder einer gültigen Aikido-Übungsleiterlizenz des Deutschen Olympischen Sportbundes
  5. Eine Quittungsmarke für Dan-Prüfungen (Bezug bei der Materialstelle)
  6. Anwärter auf den 1. Dan Aikido: Nachweis eines Erste-Hilfe-Lehrgangs (14 Doppelstunden, nicht älter als drei Jahre)
  7. Anwärter auf den 5. Dan Aikido: Schriftliche Hausarbeit in vierfacher Ausfertigung



Diese Unterlagen müssen bis spätestens sechs Wochen vor dem Prüfungstermin dem Bundesreferenten für Prüfungswesen zugesendet werden.



Die bestandene Prüfung wird mit der Quittungsmarke im Aikido-Pass bescheinigt, und der Aikido-Meister erhält eine Urkunde. Die Bedeutung der Dan-Urkunde der Aikido-Union Deutschland ...HIER weiterlesen!

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